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Bootsführerscheine Grundsätzlich benötigen Sie in Deutschland einen amtlich vorgeschriebenen Bootsführerschein. Ausnahmen: - Yacht Motorisierung kleiner als 5 PS und Länge der Yacht max. 15 Meter - Sie befahren ein staatlich ausgewiesenes Binnengewässer, dass eine Befahrung ohne amtl. Bootsführerschein unter bestimmten Auflagen erlaubt. Sie benötigen lediglich eine Charterbescheinigung Amtliche Bootsführerscheine Man Unterscheidet amtliche Bootsführerscheine in: Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) Der amtliche Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) wird dann benötigt, wenn die Yacht über einen Motor mit mehr als 5 PS. Die Länge der Motoryacht (oder Segelyacht) darf allerdings nicht 15 Meter überschreiten. Für den SBF Binnen müssen sie das 16. Lebensjahr erreicht haben. Sportbootführerschein See (SBF See) Der amtliche Sportbootführerschein See (SBF See) befähigt Sie zum führen von Yachten mit einer stärkeren Motorleistung. Charterbescheinigung In Ausnahmefällen genügt für Binnengewässer eine sog. Charterbescheinigung. Folgend ein Auszug aus der Wikipedia. [Start Wikipedia Auszug] Die Charterbescheinigung ermöglicht es Sportboottouristen, auf bestimmten Binnengewässern der Bundesrepublik Deutschland ein gechartertes Sportboot auch ohne Sportbootführerschein zu führen. Sie ist eine Ausnahme von der allgemeinen Bootsführerscheinpflicht. Im Sprachgebrauch hat sich hierfür, auch bei Behörden, die Bezeichnung „Charterschein“ etabliert. Diese Bezeichnung ist insofern irreführend, als es sich bei der Charterbescheinigung nicht um einen Führerschein handelt. Die Binnengewässer, die mit der Charterbescheinigung befahren werden dürfen, werden von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung festgelegt. Neben allgemeinen Beschränkungen wie Fahrverbot bei Nacht gelten für einige Gewässer besondere Sicherheitsvorschriften, beispielsweise Schwimmwestenzwang und ein Fahrverbot ab Windstärke 4. Die Charterbescheinigung darf nur für gemietete Sportboote mit einer bestehenden Haftpflichtversicherung und mit einer Länge von weniger als 15 Metern ausgestellt werden. Aussteller ist der Bootsvermieter, der selbst Inhaber des Sportbootführerscheins sein muss und besondere Kenntnisse des Fahrgebiets haben muss. Er stellt die Bescheinigung aus, nachdem er den künftigen Urlaubsskipper mindestens drei Stunden in die Bootsführung eingewiesen hat. Die Bescheinigung gilt nur für das in ihr bezeichnete Binnengewässer und nur für die jeweilige Charter(Miet)zeit. [Ende Wikipedia Auszug]Freiwillige und oft gefragte Bescheinigungen Viele Yacht Vercharterer sind um das Heil Ihrer Yachten besorgt. Verständlich. Aus diesem Grund werden oft vom Yachtcharterer zusätzliche Befähigungsnachweise verlangt. Die gebräuchlichsten sind: - Sportküstenschifferschein (SKS) - BR Schein des DSV (Deutscher Segler VerbandEinige Länder erlauben das chartern und führen von Yachten auch ohne Führerschein. Zu nennen sei z.B. Holland, Frankreich, Dänemark, England. Was natürlich nicht bedeutet, dass jeder dort eine Yacht überantwortet bekommt. Die Mitarbeiter der Anbieter sehen sehr schnell, ob ein erfahrener Seemann vor Ihnen steht oder ein durchgeknallter Yuppi ohne Erfahrung, aber mit der fixen Idee, die sieben Weltmeere durchsegeln zu müssen. Eine Yacht sollten Sie auf jeden Fall bändigen wissen. Weitere Scheine Es gibt verschiedene staatliche Scheine, die oft auch als Befähigungsnachweiß zum führen Einer Yacht von Yachtcharter Anbieter verlangt werden. Sie berechtigen den Inhaber zum Segeln als auch Motorboot fahren Sportküstenführerschein (SFB See + 300 Seemeilen Fahrpraxis) Sportseeschifferschein (Sportküstenführerschein + 1000 Seemeilen Fahrpraxis) Sporthochseeschifferschein (Sportseeschifferschein + 1000 Seemeilen Fahrpraxis) | |
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